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Die Waldenburger Hochzeitsversicherung

Was ist versichert?

Versichert sind der Polterabend und die Feier am Tag der standesamtlichen bzw. kirchlichen Trauung.

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Wer ist versichert?

Das Brautpaar, des Weiteren sind die Angehörigen (Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, Eltern, Geschwister) und die Trauzeugen versichert.

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Die wichtigsten Leistungen:

Unfall der versicherten Personen
schwere Erkrankung (z.B. Corona-Infektion, wenn vollständiger Impfschutz vorhanden war) der versicherten Personen
Tod der versicherten Personen
Sachschaden am Eigentum durch diverse Elementarereignisse oder Straftaten Dritter
Insolvenz des Dienstleisters (Catering, DJ, etc.)
Ausfall der Location (z.B. durch Brand, Doppelbuchung, etc.)
Schadenersatzansprüche bei den Veranstaltungen (z.B. Beschädigung einer Eingangstür des gemieteten Saals)
Nichtlieferung oder Zerstörung des Brautkleides/Hochzeitsanzuges/ der Trauringe
Ausfall/Nichterscheinen des Brautfotografen, DJs, Caterers
Eheverweigerung beim Standesamt
Die Leistungen beinhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten der versicherten Feiern. Außerdem sind im Versicherungsfall alle notwendigen Mehrkosten einer Umbuchung der ausgefallenen Feier bzw. Feiern auf einen anderen Termin innerhalb von 12 Monaten und im gleichen Umfang versichert.

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Die Waldenburger Hochzeitsversicherung: Unsere Geschichte
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